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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für „Frischluft Kids“ der Parkletix GmbH

§1 Vertragsgegenstand

Frischluft Kids ist ein Outdoor-Bewegungsangebot für Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren (in Ausnahmefällen bis 9 Jahre).

Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von angeleiteten Bewegungseinheiten im Freien.

Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine dauerhafte Betreuungsleistung, sondern um ein angeleitetes Freizeit- und Sportangebot.

§2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kinder im angegebenen Altersbereich.

(2) Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, bei der Anmeldung alle relevanten gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. Allergien, Asthma, Vorerkrankungen) anzugeben.

(3) Zusätzlich sind die Trainer vor Beginn jeder Einheit über akute gesundheitliche Besonderheiten zu informieren.

(4) Der Anbieter behält sich vor, Kinder bei gesundheitlichen Bedenken von der Teilnahme auszuschließen.

(5) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für eine dem Wetter angemessene Kleidung des Kindes zu sorgen.

Dies umfasst insbesondere:

  • bei Regen: wetterfeste Kleidung, insbesondere Matschhose und Gummistiefel

  • bei sonnigem Wetter: geeignete Kopfbedeckung sowie Sonnenschutz (z. B. Sonnencreme)

(6) Der Anbieter ist berechtigt, Kinder von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese nicht angemessen gekleidet sind und dadurch ein gesundheitliches Risiko besteht.

§3 Aufsichtspflicht und Anwesenheit der Eltern

(1) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, sich während der gesamten Dauer der Einheit in unmittelbarer Nähe (max. 500 Meter) aufzuhalten und jederzeit erreichbar zu sein.

(2) Es ist sicherzustellen, dass die Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Minuten am Veranstaltungsort erscheinen können.

(3) Die Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten.
Der Anbieter übernimmt lediglich eine situationsbezogene Aufsicht im Rahmen der Durchführung der Trainingseinheit.

(4) Auf Anweisung des Trainers sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, während der Einheit vor Ort zu bleiben.

(5) Vor Beginn der Einheit ist ein Notfallkontakt zu hinterlegen.

§4 Verhalten und Ausschluss

(1) Kinder haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten.

(2) Bei wiederholtem Nichtbefolgen von Anweisungen oder bei aggressivem Verhalten kann der Trainer die sofortige Abholung des Kindes verlangen.

(3) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gebuchter Leistungen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Kinder von der Teilnahme auszuschließen, wenn keine gültige Buchung vorliegt oder organisatorische Gründe eine Teilnahme verhindern.

§5 Buchung und Zahlung

(1) Die Buchung erfolgt über das Online-Buchungssystem.

(2) Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Buchung zustande.

(3) Die Zahlung ist im Voraus zu leisten.

(4) Eine Teilnahme ist nur mit vorheriger, bestätigter Buchung möglich.

(5) Einzelbuchungen sind nur möglich, sofern im jeweiligen Kurs noch freie Plätze verfügbar sind.

(6) Buchungen von Kursreihen haben Vorrang vor Einzelbuchungen.

§6 Stornierung und Ausfall

(1) Stornierungen durch Kunden sind bis spätestens 2 Stunden vor Beginn der Einheit möglich.

(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen entfällt der Anspruch auf Teilnahme sowie auf Rückerstattung.

(3) Bei Krankheit des Kindes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

(4) Im Rahmen von Kursreihen können maximal zwei versäumte Einheiten in der darauffolgenden Kursreihe nachgeholt werden. Weitere Einheiten verfallen ersatzlos.

§7 Durchführung der Kurse

(1) Die Kurse finden grundsätzlich auch bei Regen statt.

(2) Bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturmwarnung) kann der Anbieter Kurse bis spätestens 2 Stunden vor Beginn absagen.

(3) In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder eine Gutschrift für eine zukünftige Kursreihe erteilt.

(4) Bei Ausfall eines Trainers wird nach Möglichkeit Ersatz gestellt. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Absage mit Ersatztermin oder Gutschrift.

§8 Sicherheit und Mitwirkungspflichten

(1) Der Anbieter überprüft die Trainingsfläche sowie eingesetzte Trainingsmaterialien vor jeder Einheit auf erkennbare Gefahren.

(2) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Trainingsbereich ebenfalls eigenständig auf erkennbare Gefahren (z. B. Scherben, Verunreinigungen) zu prüfen.

(3) Die Verantwortung für angemessene Kleidung sowie den Schutz des Kindes vor Witterungseinflüssen liegt bei den Erziehungsberechtigten.

§9 Haftung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§10 Verspätete Abholung

(1) Wird ein Kind nicht rechtzeitig nach Kursende abgeholt, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung zu erheben.

(2) Diese beträgt:

  • ab 3 Minuten: 5 €

  • ab 10 Minuten: 10 €

  • ab 15 Minuten: 15 €

(3) Die Gebühr dient dem Ausgleich des zusätzlichen Betreuungsaufwands.

§11 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Im Rahmen der Kurse können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

(2) Diese erfolgen ausschließlich in einer Weise, bei der Kinder nicht identifizierbar sind.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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